Änderung der Promotionsordnung – Regelung zu Betreuungsvereinbarung beachten!


Änderung der Promotionsordnung – Regelung zu Betreuungsvereinbarung beachten!
Zum 13.11.2010 ist eine Änderung der Promotionsordnung für Doktorarbeiten an der medizinischen Fakultät in Kraft getreten. Diese beinhaltet, dass eine Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand/in und Betreuer/in nun verpflichtend abgeschlossen werden muss.

Bei der Betreuungsvereinbarung handelt es sich um eine Art Vertrag zwischen Doktorand/in und Betreuer/in, in dem generelle Aspekte zum Ablauf der Dissertation in schriftlicher Form festgehalten werden, z. B. Arbeitstitel, Bearbeitungszeitraum und die wesentlichen Techniken. Außerdem muss ein weiterer Betreuer benannt werden, der im Fall einer längeren Abwesenheit oder des Wegzugs des eigentlichen Betreuers dessen Aufgabe übernimmt.

Dies soll für mehr Transparenz und Sicherheit beim Vorhaben „Doktorarbeit“ sorgen und die Anzahl der Studenten, die an einem solchen Projekt scheitern, reduzieren.
Die aktuelle Promotionsordnung und die auszufüllende Betreuungsvereinbarung findet ihr auf der Homepage des Promotionsbüros unter folgendem Link:
http://www.ukaachen.de/content/page/1265843

Alle die schon eine Doktorarbeit begonnen haben, sollten eine solche Betreuungsvereinbarung nachreichen, wenn sie nicht bis Ende dieses Jahres ihre Dissertation eingereicht haben werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Vereinbarungserklärung normalerweise spätestens ein Jahr vor Eröffnung des Promotionsverfahrens eingereicht werden muss.

Für alle, die schon mitten in ihrer Doktorarbeit stecken und diese nach dem 31.12.2010, aber noch im kommenden Jahr abschließen wollen, gilt eine Übergangsfrist.

Die betroffenen Studenten müssen bis zu 31.12.2010 eine Betreuungsvereinbarung eingereicht haben, da so die Ein-Jahres-Frist bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens entfällt.