Relevante Ordnungen


Die Rechte und Pflichten, sowohl ganz allgemein für Medizinstudierende, als auch für die Arbeit in der Fachschaftsvertretung sind an unterschiedlichen Orten niedergeschrieben.

Eine kleine, sicherlich nicht vollumfängliche, Übersicht findet sich hier.

Die Fachschaftsordnung bildet die Grundlage für Fachschaftsarbeit, unter Berücksichtigung und Einhaltung der in der Fachschaftsrahmenordnung und Satzung der Studierendenschaft gesteckten Grenzen.

In der Geschäftsordnung sind Regeln für das “Tagesgeschäft” der Fachschaftsvertretung und des Fachschaftsrats festgehalten, der Ablauf von Sitzungen und Umgang mit Anträgen.

Die Fakultätsordnung regelt die Aufgaben und Pflichten der medizinischen Fakultät. Auch wir Studierende sind Mitglieder der medizinischen Fakultät und besetzen verschiedene Gremien und Kommissionen gemeinsam mit Lehrenden der Fakultät.

In Abhängigkeit davon, ob ihr euch für ein Medizinstudium an der RWTH interessiert, bereits studiert oder überlegt zu promovieren sind die hier aufgeführten Ordnungen für euch relevant.

Die Auswahlkriterien für das Auswahlverfahren für unseren Studiengang sind ein gutes Beispiel für die Möglichkeit als Studierende Einfluss an unser Fakultät zu nehmen, diese wurden im Studienbeirat erarbeitet und anschließend im Fakultätsrat angenommen.