Transponderinhaber: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Mai 2013, 20:51 Uhr
Als Transponderinhaber werden Studierende bezeichnet, deren Transponder für die Fachschaftsräumlichkeiten freigeschaltet sind.
Transponderinhaber sind beispielsweise:
- Mitglieder der Fachschaftsvertretung
- Mitglieder des Fachschaftsrats
- Mitglieder von Projekten
Transpondervergabe
Die Transpondervergabe erfolgt, nachdem sich der Antragssteller auf einer Fachschaftssitzung vorgestellt, und sein Transponderantrag positiv abgestimmt wurde. Wer eine Freischaltung für die Fachschaft erhalten möchte, muss begründen, warum er Zutritt zu den Räumlichkeiten benötigt.
Nicht akzeptiert werden beispielsweise Begründungen wie "ich möchte Kaffee" oder "ich möchte mein Mittagessen im Kühlschrank lagern".
Transponderinhaber haben vor Erhalt des Transponders die Transponderregeln zu lesen und zu akzeptieren, müssen ihre Adressen in der Adressliste hinterlegen und sich im Alle-Verteiler registrieren. Anschließend wird ein Ausgabeformular ausgehändigt, mit dem der Antragssteller seinen Transponder im Magazin freischalten lassen kann.