Antrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Für Beratung bei Anträgen ist der [[Finanzreferent|Referent für Finanzen]] zuständig.
 
Für Beratung bei Anträgen ist der [[Finanzreferent|Referent für Finanzen]] zuständig.
  
Das Geld für Anträge kann aus verschiedenen Quellen kommen, einerseits ist es möglich dass das Geld aus dem [[Semesterabschlag]] kommt, oder aber es kann von den [[Rücklagen]] der Fachschaft kommen, außerdem gibt es die Möglichkeit das das Geld vom [[FDMSA]] aus der allgemeinen Sparte oder der Fachschaftssparte beantragt wird.
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Das Geld für Anträge kann aus verschiedenen Quellen kommen, einerseits ist es möglich dass das Geld aus dem [[Semesterabschlag]] kommt, oder aber es kann von den [[Rücklagen]] der Fachschaft kommen, außerdem gibt es die Möglichkeit das das Geld vom [[FdMSA]] aus der allgemeinen Sparte oder der Fachschaftssparte beantragt wird.
  
 
Die Geldbeträge werden nur gegen Aushändigung einer Rechnung, und in der Regel nur als [[Kostenübernahme]], als [[Ausfallbürgschaft]] oder als [[Darlehen]] gestattet.
 
Die Geldbeträge werden nur gegen Aushändigung einer Rechnung, und in der Regel nur als [[Kostenübernahme]], als [[Ausfallbürgschaft]] oder als [[Darlehen]] gestattet.

Version vom 23. Mai 2013, 22:33 Uhr

Anträge an die Fachschaft Medizin können generell von jedem gestellt werden, die meißten Anträge werden aber aus Projekten heraus gestellt. Bei den Anträgen handelt es sich entweder um materielle Unterstützung, oder aber Geldbeträge.

Die Vertretung der Fachschaft entscheidet mittels einfacher Mehrheit über diese Anträge.

Für Beratung bei Anträgen ist der Referent für Finanzen zuständig.

Das Geld für Anträge kann aus verschiedenen Quellen kommen, einerseits ist es möglich dass das Geld aus dem Semesterabschlag kommt, oder aber es kann von den Rücklagen der Fachschaft kommen, außerdem gibt es die Möglichkeit das das Geld vom FdMSA aus der allgemeinen Sparte oder der Fachschaftssparte beantragt wird.

Die Geldbeträge werden nur gegen Aushändigung einer Rechnung, und in der Regel nur als Kostenübernahme, als Ausfallbürgschaft oder als Darlehen gestattet.

Für Anträge bei Projekten die sich mit einem Event befassen ist es sehr Sinnvoll einen Finanzplan vorzulegen.

Bei den Projekten der Fachschaft Medizin wird eine Offenlegung aller Sponsoren gefordert, und dass diese von der Vertretung abgestimmt werden.