Konto: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Fachschaft hat Sonder- und Erneuerungsrücklagen gebildet. Diese liegen mit den restlichen Rücklagen auf dem ''sicheren'' Konto.
 
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Um dieses zurückzuführen muss im [[Antrag]] angegeben sein, dass es sich entweder um eine Erneuerung einen Ersatz oder um eine Sonderausgabe die den aktuellen Haushalt übersteigt. Eine Kopie des ausgefülten Antrags sollte an die [[Kassenanordnung]] gehäftet werden.
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Um dieses zurückzuführen muss im [[Antrag]] angegeben sein, dass es sich entweder um eine Erneuerung einen Ersatz oder um eine Sonderausgabe die den aktuellen Haushalt übersteigt. Eine Kopie des ausgefülten Antrags sollte an die [[Kassenanweisung]] gehäftet werden.

Version vom 24. Mai 2013, 18:27 Uhr

Die Fachschaft hat mehrere Konten. Hierzu gehört mindestens ein Girokonto, auf dem sich die alltäglichen Überweisungen abspielen. Die Konten werden durch den Finanzreferenten verwaltet.

Girokonto

Das Giro ist ein Konto ohne Zinsen. Hier werden die meißten Überweisungen getätigt.

Rücklagen

Die Fachschaft ist dazu verpflichtet nach §18 der Finanzordnung der Studierendenschaft Rücklagen zu bilden.

Diese beinhalten mindestens 5% der Einnahmen durch den Semesterabschlag, maximal aber 50% der Einnahmen durch den Semesterabschlag.

Wenn Rücklagen zurückgeführt werden sollen ist dieses durch einen Haushlatsplan zu bestimmen. Die Rücklage muss auf einem sicheren Zinsbringenden Konto angelegt werden, wie zB. ein Tagesgeld-Konto.

Sonder-/Erneuerungsrücklagen

Die Fachschaft hat Sonder- und Erneuerungsrücklagen gebildet. Diese liegen mit den restlichen Rücklagen auf dem sicheren Konto.

Um dieses zurückzuführen muss im Antrag angegeben sein, dass es sich entweder um eine Erneuerung einen Ersatz oder um eine Sonderausgabe die den aktuellen Haushalt übersteigt. Eine Kopie des ausgefülten Antrags sollte an die Kassenanweisung gehäftet werden.