Ausfallbürgschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Ausfällbürgschaft''' ist eine besondere Form der Bürgschaft und dient einer finanziellen Absicherung. Sie kann beispielsweise vor einer Veranstaltung beantragt werden, um sich für den Fall abzusichern, dass die Ausgaben nicht gedeckt werden können, da die Einnahmen geringer als geplant ausgefallen sind.
  
Eine Ausfällbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft und dient einer finanziellen Absicherung. Sie kann beispielsweise vor einer Veranstaltung beantragt werden, um sich für den Fall abzusichern, dass die Ausgaben nicht gedeckt werden können, da die Einnahmen geringer als geplant ausgefallen sind.
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 16:12 Uhr

Eine Ausfällbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft und dient einer finanziellen Absicherung. Sie kann beispielsweise vor einer Veranstaltung beantragt werden, um sich für den Fall abzusichern, dass die Ausgaben nicht gedeckt werden können, da die Einnahmen geringer als geplant ausgefallen sind.

Für die Beantragung einer Aufallbürgschaft muss ein ausführlicher Antrag vorgelegt werden, dem geplante Einnahmequellen und Ausgaben detailliert beizulegen sind.

Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 16:12, 4. Apr. 2015 (CEST)