Zulassungsbescheid: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nada (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ {{Lektorat}} Nach einer Bewerbung bei Hochschulstart erhält man im Falle eines Zulassungsangebots für den Studienwusch einen Zulassungsbescheid. Diese…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 3. April 2015, 15:32 Uhr
Nach einer Bewerbung bei Hochschulstart erhält man im Falle eines Zulassungsangebots für den Studienwusch einen Zulassungsbescheid. Dieser ist für die Immatrikulation an der Hochschule notwendig und muss bei der Einschreibung mit anderen im Bescheid genannten Unterlagen vorgelegt werden. Sollte es kein Zulassungsangebot geben, erhält man einen entsprechenden Ablehungsbescheid.
[[