Unbedenklichkeitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Unbedenklichkeitsbescheinigung''' ist eine seit dem [[Semester|Wintersemester]] 2009/2010 benötigte Bescheinigung, die bei der [[Immatrikulation]] vorgelegt werden muss, sofern der Student vorher bereits an einer anderen Universität eingeschrieben war oder das Studium nach einer Unterbrechung erneut aufnehmen möchte.
 
Die '''Unbedenklichkeitsbescheinigung''' ist eine seit dem [[Semester|Wintersemester]] 2009/2010 benötigte Bescheinigung, die bei der [[Immatrikulation]] vorgelegt werden muss, sofern der Student vorher bereits an einer anderen Universität eingeschrieben war oder das Studium nach einer Unterbrechung erneut aufnehmen möchte.
Durch die Bescheinigung wird weisen Studierende nach, dass sie im gewählten Fach keinen Prüfungsanspruch verloren haben. Das kann der Fall sein, wenn an einer anderen Fakultät bereits Medizin studiert wurde und eine Prüfung (beispielsweise das Physikum) endgültig nicht bestanden wurde, was zur [[Immatrikulation|Zwangsexmatrikulation]] führt.
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Durch die Bescheinigung wird weisen Studierende nach, dass sie im gewählten Fach keinen Prüfungsanspruch verloren haben. Das kann der Fall sein, wenn an einer anderen Fakultät bereits Medizin studiert wurde und eine Prüfung (beispielsweise das Physikum) endgültig nicht bestanden wurde, was zur Zwangsexmatrikulation führt.
 
Erststudierende benötigen keine solche Bescheinigung.
 
Erststudierende benötigen keine solche Bescheinigung.
  

Aktuelle Version vom 4. April 2015, 17:27 Uhr

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine seit dem Wintersemester 2009/2010 benötigte Bescheinigung, die bei der Immatrikulation vorgelegt werden muss, sofern der Student vorher bereits an einer anderen Universität eingeschrieben war oder das Studium nach einer Unterbrechung erneut aufnehmen möchte. Durch die Bescheinigung wird weisen Studierende nach, dass sie im gewählten Fach keinen Prüfungsanspruch verloren haben. Das kann der Fall sein, wenn an einer anderen Fakultät bereits Medizin studiert wurde und eine Prüfung (beispielsweise das Physikum) endgültig nicht bestanden wurde, was zur Zwangsexmatrikulation führt. Erststudierende benötigen keine solche Bescheinigung.

Notwendige Unterlagen

Für die Ausstellung werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt (Stand: April 2015[1]):

  • Name, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Versandadresse
  • Bescheinigung der vorherigen Universität/Universitäten über die dort abgelegten Leistungen bzw. darüber, dass im Fach, das jetzt studiert werden soll, kein Prüfungsanspruch verloren wurde.
(Sollte dies nicht möglich sein, dann müsste eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass im Fach Medizin/Zahnmedizin/Logopädie kein Prüfungsanspruch verloren wurde.)

Die Unterlagen sind an die Referentin für administrative Angelegenheiten zu schicken, die Bearbeitung dauert mindestens einen Werktag. Die Beantragung sollte also mit ausreichend Spielraum zum Ende der Immatrikulationsphase stattfinden.

Weblinks

Einzelnachweise


  Icon warning.gif Bitte beachten: Die Informationen auf dieser Seite werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt! Sie ersetzen kein Beratungsgespräch und keine Lektüre von Dokumenten. Es gelten die aktuellen Kursordnungen, Emails und Regelungen des Modellstudiengangs Humanmedizin an der RWTH Aachen.