Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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Die ehemaligen '''Studiengebühren''' in Höhe von 500,00 Euro pro Semester wurden in NRW abgeschafft, der damals in ihnen enthaltene [[Semesterbeitrag]] wird allerdings weiterhin erhoben. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, werden sie seit ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''SBE'') bezeichnet. Die [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''VKS'') ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder verantwortlich und besteht aus vier Vertretern der Professoren und fünf Vertretern der Studierenden. Somit ist sie die einzige Kommission, in der die Studierenden die Professoren überstimmen können.
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Die ehemaligen '''Studiengebühren''' in Höhe von 500,00 Euro pro Semester wurden in NRW abgeschafft, der damals in ihnen enthaltene [[Semesterbeitrag]] wird allerdings weiterhin erhoben. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, werden sie seit ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''SBE'') bezeichnet. Die [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''VKS'') ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder zuständig.
 
 
 
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 18:38 Uhr

Die ehemaligen Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro pro Semester wurden in NRW abgeschafft, der damals in ihnen enthaltene Semesterbeitrag wird allerdings weiterhin erhoben. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, werden sie seit ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) bezeichnet. Die Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel (kurz VKS) ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder zuständig.

Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 18:22, 4. Apr. 2015 (CEST)