Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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Die ehemals erhobenen '''Studiengebühren''' wurden in NRW abgeschafft. Zuvor wurde ihre Verwaltung der Studiengebühren durch eine [[Kommission]] getätigt, die auch über Projektanträge entschied.
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Die ehemals erhobenen '''Studiengebühren''' wurden in NRW abgeschafft. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, wurden sie nach ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''SBE'') bezeichnet. Die [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''VKS'') ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder verantwortlich und besteht aus vier Vertretern der Professoren und fünf Vertretern der Studierenden. Somit ist sie die einzige Kommission, in der die Studierenden die Professoren überstimmen können.
 
 
Da durch die Studiengebühren wichtige Projekte gefördert wurden, wurden sie nach ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''SBE'') bezeichnet. Die [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''VKS'') ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder verantwortlich und besteht aus vier Vertretern der Professoren und fünf Vertretern der Studierenden. Somit ist sie die einzige Kommission, in der die Studierenden die Professoren überstimmen können.
 
  
 
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Version vom 4. April 2015, 17:16 Uhr

Vorlage:Lektorat Die ehemals erhobenen Studiengebühren wurden in NRW abgeschafft. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, wurden sie nach ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) bezeichnet. Die Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel (kurz VKS) ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder verantwortlich und besteht aus vier Vertretern der Professoren und fünf Vertretern der Studierenden. Somit ist sie die einzige Kommission, in der die Studierenden die Professoren überstimmen können.