Qualitätsverbesserungskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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*4 Lehrende
 
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Zu beachten ist hierbei, dass beide Fachschaften (Fachschaft Humanmedizin und Fachschaft Zahnmedizin) mit mindestens einem Mitglied vertreten sind.
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Zu beachten ist hierbei, dass beide Fachschaften (Fachschaft Humanmedizin und Fachschaft Zahnmedizin) mit mindestens einem Mitglied vertreten sein müssen.
  
 
Vorsitzender mit Stimmrecht ist der Studiendekan. Beschlüsse der Qualitätsverbesserungskommission bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums '''und''' der Mehrheit der Stimmen der studentischen Vertreter.
 
Vorsitzender mit Stimmrecht ist der Studiendekan. Beschlüsse der Qualitätsverbesserungskommission bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums '''und''' der Mehrheit der Stimmen der studentischen Vertreter.

Version vom 4. April 2015, 13:11 Uhr

Die Qualitätsverbesserungskommission wurde von der Fakultät zur Garantie der Qualität von Forschung und Lehre eingerichtet. Sie besteht aus insgesamt neun Mitgliedern.

Mitglieder

  • 4 Lehrende
  • 5 Studierende

Zu beachten ist hierbei, dass beide Fachschaften (Fachschaft Humanmedizin und Fachschaft Zahnmedizin) mit mindestens einem Mitglied vertreten sein müssen.

Vorsitzender mit Stimmrecht ist der Studiendekan. Beschlüsse der Qualitätsverbesserungskommission bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums und der Mehrheit der Stimmen der studentischen Vertreter.