Kostenübernahme: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 17:08 Uhr
Als Kostenübernahme wird ein Betrag verstanden, der bis zu einem Limit übernommen wird, das im Antrag an die Fachschaft festgelegt wurde.
Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 17:08, 4. Apr. 2015 (CEST)