Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Fakultätsrat''' ist das entscheidende Gremium der [[Fakultät]]. Hier wird entschieden, was in [[Kommission|Kommissionen]] vorbereitet wird.
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Der '''Fakultätsrat''' ist das entscheidende Gremium der [[Fakultät]]. Hier wird entschieden, was in [[Kommission|Kommissionen]] vorbereitet wird. Vorsitzender mit beratender Funktion ist der [[Dekanat|Dekan]].
 
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*[[Dekanat|Dekan]] (Vorsitz)
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*[[Dekanat]]
*alle Prodekane
 
*ärztlicher Direktor
 
*kaufmännischer Direktor
 
 
*zwei weitere Mitarbeiter der [[Uniklinik]]
 
*zwei weitere Mitarbeiter der [[Uniklinik]]
 
[[Kategorie:Begriff]]
 
[[Kategorie:Begriff]]
 
[[Kategorie:Institution]]
 
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Version vom 4. April 2015, 12:10 Uhr

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Der Fakultätsrat ist das entscheidende Gremium der Fakultät. Hier wird entschieden, was in Kommissionen vorbereitet wird. Vorsitzender mit beratender Funktion ist der Dekan. Er besteht aus mehreren Vertretern aus den drei Gruppen der

  • Professoren (acht Mitglieder),
  • wissenschaftlichen Mitarbeitern (drei Mitglieder) und
  • Studierenden (vier Mitglieder).

Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der Fachschaftsvertretung gewählt.

Zu den Mitgliedern mit (nur) beratender Funktion gehören: