Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. April 2015, 12:09 Uhr

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Der Fakultätsrat ist das entscheidende Gremium der Fakultät. Hier wird entschieden, was in Kommissionen vorbereitet wird. Er besteht aus mehreren Vertretern aus den drei Gruppen der

  • Professoren (acht Mitglieder),
  • wissenschaftlichen Mitarbeitern (drei Mitglieder) und
  • Studierenden (vier Mitglieder).

Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der Fachschaftsvertretung gewählt. Zu den Mitgliedern mit (nur) beratender Funktion gehören:

  • Dekan (Vorsitz)
  • alle Prodekane
  • ärztlicher Direktor
  • kaufmännischer Direktor
  • zwei weitere Mitarbeiter der Uniklinik