Famulatur: Unterschied zwischen den Versionen

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#Ein Monat in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung '''oder''' in einer geeigneten ärztlichen Praxis. Dieser Monat kann in zwei 15-tägige Abschnitte unterteilt werden.
 
#Ein Monat in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung '''oder''' in einer geeigneten ärztlichen Praxis. Dieser Monat kann in zwei 15-tägige Abschnitte unterteilt werden.
 
 
#Zwei Monate in einem Krankenhaus '''oder''' einer stationären Rehabilitationseinrichtung. Mindestens einer dieser Monate muss in Form einer 30-tägigen Famulatur zusammenhängend absolviert werden, der zweite Monat kann aufgeteilt werden, wobei die Mindestlänge 15 Tage sind.   
 
#Zwei Monate in einem Krankenhaus '''oder''' einer stationären Rehabilitationseinrichtung. Mindestens einer dieser Monate muss in Form einer 30-tägigen Famulatur zusammenhängend absolviert werden, der zweite Monat kann aufgeteilt werden, wobei die Mindestlänge 15 Tage sind.   
 
 
#Ein Monat in einer Hausarztpraxis. Dieser Monat darf nicht aufgeteilt werden, die 30 Tage muss ununterbrochen famuliert werden.
 
#Ein Monat in einer Hausarztpraxis. Dieser Monat darf nicht aufgeteilt werden, die 30 Tage muss ununterbrochen famuliert werden.
  

Version vom 3. April 2015, 12:39 Uhr

Vorlage:Lektorat

Eine Famulatur ist ein Praktikum, das Medizinstudierende während ihres Studiums absolvieren müssen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich sollten nur unterrichtsfreie Zeiten für Famulaturen genutzt werden, also zum Beispiel Semesterferien oder das Wahlfreisemester. Zu anderen Zeitpunkten absolvierte Famulaturen können nicht anerkannt werden.

  • Drei Monate abgeschlossenes Krankenpflegepraktikum.
  • Für das Ableisten einer Famulatur sollten vier klinisch-theoretische Systemblöcke im Zweiten Studienabschnitt (3.-6. Semester) abgeschlossen sein.
  • Die Famulaturen müssen bis zur Anmeldung/ Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Examen), also bei Regelstudienzeit bis zum 10. Juni im jeweiligen Jahr, abgeleistet werden.


Dauer

Insgesamt müssen vier Monate (1 Monat = 30 Tage)Famulaturen abgeleistet werden. Dabei hat eine Famulatur ganztägig zu erfolgen. Desweiteren sind die vier Monate weiter aufgeteilt in drei Teile.

  1. Ein Monat in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder in einer geeigneten ärztlichen Praxis. Dieser Monat kann in zwei 15-tägige Abschnitte unterteilt werden.
  2. Zwei Monate in einem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung. Mindestens einer dieser Monate muss in Form einer 30-tägigen Famulatur zusammenhängend absolviert werden, der zweite Monat kann aufgeteilt werden, wobei die Mindestlänge 15 Tage sind.
  3. Ein Monat in einer Hausarztpraxis. Dieser Monat darf nicht aufgeteilt werden, die 30 Tage muss ununterbrochen famuliert werden.


Einsatzorte

Die Einsatzorte teilen sich aufgrund der Vorgaben in drei Bereiche ein.

Praxisfamulatur

Eine Praxisfamulatur kann in einer ärztlichen Praxis, einer Krankenhausambulanz oder Notaufnahme abgeleistet werden. Auch in einer ambulant-teilstationären Rehabilitationseinrichtung oder Poliklinik ist eine Praxisfamulatur möglich.

Bei dieser Famulatur sollen vor allem Anamnesen erhoben werden und an Arzt-Patientengesprächen teilgenommen werden.

Diese Famulatur kann mit den oben genannten Voraussetzungen auch im Ausland abgeleistet werden.

Krankenhausfamulatur

Wichtig bei dieser Famulatur ist die Integration in den Klinikalltag, die Teilnahme an Visiten und OPs, sowie Therapiebesprechungen.

Anerkannt werden Krankenhausfamulaturen, die auf einer Bettenstation eines Krankenhauses oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung absolviert wurden.

Diese Famulatur kann mit den oben genannten Voraussetzungen auch im Ausland abgeleistet werden.

Hausarztfamulatur

Auch während der Hausarztfamulatur sollen Anamnesen erhoben und an ärztlichen Gesprächen mit Patienten teilgenommen werden.

Als Praxen kommen solche in Frage, die durch einen niedergelassenen Facharzt für Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde oder Internisen ohne Schwerpunktbezeichnung (mit Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung) geführt werden.

Die Hausarztfamulatur kann nicht im Ausland abgeleistet werden.

Anerkennung einer Famulatur

Nach Ableisten einer Famulatur muss ein Famulatur-Zeugnis ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben werden. Daraus muss deutlich hervorgehen um welche Art Famulatur es sich handelt.

Das Famulatur-Zeugnis ist so schnell wie möglich der Prüfungskoordination der Modellstudiengangsleitung vorzulegen.

Für im Ausland absolvierte Famulaturen gibt es vom Landesprüfungsamt des Landes NRW entsprechende Vorlagen in englischer und französischer Sprache.

Weblinks


  Icon warning.gif Bitte beachten: Die Informationen auf dieser Seite werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt! Sie ersetzen kein Beratungsgespräch und keine Lektüre von Dokumenten. Es gelten die aktuellen Kursordnungen, Emails und Regelungen des Modellstudiengangs Humanmedizin an der RWTH Aachen.