Anwesenheitspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. November 2015, 09:03 Uhr

Unter Anwesenheitspflicht versteht man die Pflicht, während einer Vorlesung, eines Seminars oder eines Kurses körperlich präsent zu sein. Die Teilnahme an anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen werden in der Regel mittels Unterschriftenliste dokumentiert.

Fehltermine

Die Anzahl an Fehlterminen pro Systemblock bzw. Veranstaltungsreihe, die man wahrnehmen darf ohne die Zulassung zur Prüfung zu verlieren, richtet sich nach der anwesenheitspflichtigen Gesamtstundenanzahl und kann der Kursordnung entnommen werden. Als Fehlzeiten wird dabei jede Abwesenheit bei einer anwesenheitspflichtigen Veranstaltung gewertet.

Termintausch

Ein Tausch von Terminen ist in der Regel unbürokratisch per Email an den betreffenden Jahrgangskoordinator möglich. In der Regel wird dann eine Bestätigungs-Email vom Tauschpartner an den Jahrgangskoordinator gewünscht. Sonderregelungen, wie z.B. das Melden des Tauschwunsches an andere Personen oder Termine, die nicht getauscht werden können, werden per Email kommuniziert. Hierbei ist immer die Kursordnung zu beachten.

Faktoren, die zu beachten sind:

  • Gibt es einen Tauschpartner?
  • Habe ich zu dem Zeitpunkt selbst einen Kurs?
  • Ist der Termin Teil einer Praktikumsreihe, sodass ich mehrere Termine tauschen muss?


  Icon warning.gif Bitte beachten: Die Informationen auf dieser Seite werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt! Sie ersetzen kein Beratungsgespräch und keine Lektüre von Dokumenten. Es gelten die aktuellen Kursordnungen, Emails und Regelungen des Modellstudiengangs Humanmedizin an der RWTH Aachen.