Kassenprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kassenprüfung''' wird einmal im Jahr durch den [[AStA]] durchgeführt und einmal im Jahr durch einen Vertreter der [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft]].  
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Die '''Kassenprüfung''' wird einmal im Jahr durch den [[AStA]] und einen Vertreter der [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft]] durchgeführt.  
  
 
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Sollte die Kasse schlecht geführt sein, so kann es passieren, dass der [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft]] die Kasse entzogen wird.
 
Sollte die Kasse schlecht geführt sein, so kann es passieren, dass der [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft]] die Kasse entzogen wird.
  
Bisher ist es dem [[Finanzreferent]]en gelungen dieses zu vermeiden.
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Bisher ist es dem [[Finanzreferent]]en jedoch immer gelungen, dies zu vermeiden.
  
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Was darf über das Konto des [[AStA]]s '''nicht''' erstattet werden:
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Was über das Konto des AStAs '''nicht''' erstattet werden darf:
  
 
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Rechnungen ab >500€ benötigen 3 Vergleichsangebote, und eine formlose Begründung warum die entsprechende Buchung getätigt wurde
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Rechnungen ab 500 Euro benötigen mindestens drei Vergleichsangebote und eine formlose Begründung, warum die entsprechende Buchung getätigt wurde.
  
Rechnungen ab >1000€ brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ein formloses Schreibe an [mailto:finanzen@asta.rwth-aachen.de finanzen@asta.rwth-aachen.de] schicken und auf die Bestätigung per Post warten.
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Rechnungen ab 1000 Euro brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ist ein formloses Schreibe an [mailto:finanzen@asta.rwth-aachen.de finanzen@asta.rwth-aachen.de] schicken und auf die Bestätigung per Post zu warten.
  
Die Überweisungen haben sich an die [http://www.stud.rwth-aachen.de/satzung/finanzordnung.php Finanzordnung] zu halten
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Die Überweisungen haben sich an die Finanzordnung zu halten.
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[[Kategorie: Begriff]]
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[[Kategorie: Anleitung]]
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 10:59 Uhr

Die Kassenprüfung wird einmal im Jahr durch den AStA und einen Vertreter der Fachschaft durchgeführt.

Hierbei wird auf folgendes geachtet:

  • ob die Überweisungen rechtens waren

Sollte die Kasse schlecht geführt sein, so kann es passieren, dass der Fachschaft die Kasse entzogen wird.

Bisher ist es dem Finanzreferenten jedoch immer gelungen, dies zu vermeiden.

Rechtliches

Was über das Konto des AStAs nicht erstattet werden darf:

  • Alkohol
  • Pfand

Rechnungen ab 500 Euro benötigen mindestens drei Vergleichsangebote und eine formlose Begründung, warum die entsprechende Buchung getätigt wurde.

Rechnungen ab 1000 Euro brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ist ein formloses Schreibe an finanzen@asta.rwth-aachen.de schicken und auf die Bestätigung per Post zu warten.

Die Überweisungen haben sich an die Finanzordnung zu halten.