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Die Teilnahme an anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen werden in der Regel mittels Unterschriftenliste dokumentiert. | Die Teilnahme an anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen werden in der Regel mittels Unterschriftenliste dokumentiert. | ||
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+ | In §19 Abs. 1 werden dort "Pflichtveranstaltungen" wie folgt definiert: | ||
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+ | # anwesenheitspflichtige Seminare und POL-Seminare, | ||
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+ | In §17 werden die einzelnen Unterrichtsveranstaltungen präzisiert. | ||
+ | So sind Praktika "Kleingruppenveranstaltungen in 9er- bis 20er-Gruppen" und Seminare als "Kleingruppenveranstaltungen (bis zu 20 Teilnehmern)" definiert. Desweiteren werden Patientendemonstrationen mit einer Gruppengröße von "maximal sechs" sowie Untersuchungskurse als Veranstaltung in "maximal 3er-Gruppen" sowie "unter Anleitung einer Ärztin bzw. eines Arztes" definiert. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2016, 20:40 Uhr
Unter Anwesenheitspflicht versteht man die Pflicht, während einer Vorlesung, eines Seminars oder eines Kurses körperlich präsent zu sein. Die Teilnahme an anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen werden in der Regel mittels Unterschriftenliste dokumentiert.
Inhaltsverzeichnis
Grundlage
Grundlage für die Anwesenheitspflicht ist die "Studien und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen mit dem Abschluss „Ärztliche Prüfung“ vom 5.11.2008 in der Fassung der Zweiten Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 20.03.2012".[1]
In §19 Abs. 1 werden dort "Pflichtveranstaltungen" wie folgt definiert:
- anwesenheitpflichtige Praktika,
- anwesenheitspflichtige Patientendemonstrationen und -untersuchungen,
- anwesenheitspflichtige Seminare und POL-Seminare,
- anwesenheitspflichtige Querschnittsveranstaltungen,
- Kurse und Blockveranstaltungen wie z.B. Systemblöcke und klinische Blockpraktika, jeweils mit anwesenheitspflichtigen Seminaren und Praktikumstunden, sowie nicht anwesenheitspflichtigen, aber dringend empfohlenen Begleitvorlesungen.
In §17 werden die einzelnen Unterrichtsveranstaltungen präzisiert. So sind Praktika "Kleingruppenveranstaltungen in 9er- bis 20er-Gruppen" und Seminare als "Kleingruppenveranstaltungen (bis zu 20 Teilnehmern)" definiert. Desweiteren werden Patientendemonstrationen mit einer Gruppengröße von "maximal sechs" sowie Untersuchungskurse als Veranstaltung in "maximal 3er-Gruppen" sowie "unter Anleitung einer Ärztin bzw. eines Arztes" definiert.
Fehltermine
Die Anzahl an Fehlterminen pro Systemblock bzw. Veranstaltungsreihe, die man wahrnehmen darf ohne die Zulassung zur Prüfung zu verlieren, richtet sich nach der anwesenheitspflichtigen Gesamtstundenanzahl und kann der Kursordnung entnommen werden. Als Fehlzeiten wird dabei jede Abwesenheit bei einer anwesenheitspflichtigen Veranstaltung gewertet.
Termintausch
Ein Tausch von Terminen ist in der Regel unbürokratisch per Email an den betreffenden Jahrgangskoordinator möglich. In der Regel wird dann eine Bestätigungs-Email vom Tauschpartner an den Jahrgangskoordinator gewünscht. Sonderregelungen, wie z.B. das Melden des Tauschwunsches an andere Personen oder Termine, die nicht getauscht werden können, werden per Email kommuniziert. Hierbei ist immer die Kursordnung zu beachten.
Faktoren, die zu beachten sind:
- Gibt es einen Tauschpartner?
- Habe ich zu dem Zeitpunkt selbst einen Kurs?
- Ist der Termin Teil einer Praktikumsreihe, sodass ich mehrere Termine tauschen muss?
Einzelnachweise