Zulassungsbescheid: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 14:30 Uhr
Nach einer Bewerbung bei Hochschulstart erhält man im Falle eines Zulassungsangebots für den Studienwusch einen Zulassungsbescheid. Dieser ist für die Immatrikulation an der Hochschule notwendig und muss bei der Einschreibung mit anderen im Bescheid genannten Unterlagen vorgelegt werden. Sollte es kein Zulassungsangebot geben, erhält man einen entsprechenden Ablehungsbescheid.
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 16:30, 4. Apr. 2015 (CEST)