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+ | Das Geld für Anträge kann aus verschiedenen Quellen kommen, einerseits ist es möglich dass das Geld aus dem [[Semesterabschlag]] kommt, oder aber es kann von den [[Rücklagen]] der Fachschaft kommen, außerdem gibt es die Möglichkeit das das Geld vom [[FdMSA|Ehemaligenverein]] aus der verschiedenen Sparten oder der Fachschaftssparte beantragt wird. | ||
Die Geldbeträge werden nur gegen Aushändigung einer Rechnung, und in der Regel nur als [[Kostenübernahme]], als [[Ausfallbürgschaft]] oder als [[Darlehen]] gestattet. | Die Geldbeträge werden nur gegen Aushändigung einer Rechnung, und in der Regel nur als [[Kostenübernahme]], als [[Ausfallbürgschaft]] oder als [[Darlehen]] gestattet. | ||
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 13:14 Uhr
Anträge an die Fachschaft Medizin können generell von jedem gestellt werden, die meisten Anträge werden aber aus Projekten heraus gestellt. Bei den Anträgen handelt es sich entweder um materielle Unterstützung, Sachleistungen oder aber Geldbeträge. Ein häufiges Beispiel einer Sachleistung ist der Transponderantrag.
Für Beratung der Antragssteller ist der Finanzreferent zuständig.
Entscheidung über Anträge
Die Fachschaftsvertretung entscheidet mittels einfacher Mehrheit über Anträge.
= Finanzierung
Das Geld für Anträge kann aus verschiedenen Quellen kommen, einerseits ist es möglich dass das Geld aus dem Semesterabschlag kommt, oder aber es kann von den Rücklagen der Fachschaft kommen, außerdem gibt es die Möglichkeit das das Geld vom Ehemaligenverein aus der verschiedenen Sparten oder der Fachschaftssparte beantragt wird.
Die Geldbeträge werden nur gegen Aushändigung einer Rechnung, und in der Regel nur als Kostenübernahme, als Ausfallbürgschaft oder als Darlehen gestattet.
Für Anträge bei Projekten die sich mit einem Event befassen ist es sehr sinnvoll einen Finanzplan vorzulegen.
Bei den Projekten der Fachschaft Medizin wird eine Offenlegung aller Sponsoren gefordert, und dass diese von der Vertretung abgestimmt werden.