Ausfallbürgschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. April 2015, 10:35 Uhr
Eine Ausfällbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft und dient einer finanziellen Absicherung. Sie kann beispielsweise vor einer Veranstaltung beantragt werden, um sich für den Fall abzusichern, dass die Ausgaben nicht gedeckt werden können, da die Einnahmen geringer als geplant ausgefallen sind.
Für die Beantragung einer Aufallbürgschaft muss ein ausführlicher Antrag vorgelegt werden, dem geplante Einnahmequellen und Ausgaben detailliert beizulegen sind.