Zulassungsbescheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach einer Bewerbung bei [[Hochschulstart]] erhält man im Falle eines Zulassungsangebots für den Studienwusch einen Zulassungsbescheid. Dieser ist für die [[Immatrikulation]] an der Hochschule notwendig und muss bei der Einschreibung mit anderen im Bescheid genannten Unterlagen vorgelegt werden. Sollte es kein Zulassungsangebot geben, erhält man einen entsprechenden Ablehungsbescheid.  
  
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Version vom 3. April 2015, 15:32 Uhr

Vorlage:Lektorat

Nach einer Bewerbung bei Hochschulstart erhält man im Falle eines Zulassungsangebots für den Studienwusch einen Zulassungsbescheid. Dieser ist für die Immatrikulation an der Hochschule notwendig und muss bei der Einschreibung mit anderen im Bescheid genannten Unterlagen vorgelegt werden. Sollte es kein Zulassungsangebot geben, erhält man einen entsprechenden Ablehungsbescheid.