Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel

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Die Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel, kurz VKS, kümmert sich um Anträge an:

Zusammensetzung

Die Kommission für die Vergabe der Studienbeitragsersatzmittel besteht aus je zwei Vertretern der Professoren und wissenschaftlichern Mitarbeitern sowie fünf studentischen Vertretern, die von der Fachschaftsvertretung gewählt werden, wobei ein Sitz von der Fachschaft Zahnmedizin gestellt wird. Somit ist sie die einzige Kommission, in der die Studierenden die Professoren überstimmen können.

In der Kommission für die Vergabe der Mittel für Innovative Lehrprojekte stellen die Studierenden 2 Vertreter, die Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter haben hier die Stimmhoheit.

Arbeit

Vergabekommission

Die Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel tagt jährlich in zwei Vergaberunden, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Dazu werden nach Ablauf der Antragsfristen zunächst alle Anträge an die Mitglieder der Kommission versandt. Die Studierenden treffen sich zeitnah nach Eingang der Anträge zu einem ersten Vortreffen und besprechen diese. Zu dem Zeitpunkt sollte jeder Vertreter alle Anträge gelesen haben. Die Anträge werden in der ersten Sitzung mit vorläufigen Voten versehen, in den folgenden Wochen halten die studentischen Vertreter dann bei Bedarf Rücksprache mit den Antragsstellern und klären offene Fragen. In einem zweiten Vortreffen werden die Anträge ein zweites Mal diskutiert und basierend auf den Anträgen und eventuell zusätzlich eingeholten Informationen die endgültigen Voten vergeben.

Die Voten werden im Anschluss zusammen mit einer kurzen Stellungnahme zu den einzelnen Anträgen per Email an das Dekanat geschickt. Bei den Treffen zur Vergabe der SBE und ILP werden die Anträge abschließend mit allen Vertretern diskutiert und abgestimmt.

Tagungsfond

Anträge an den Tagungsfond werden bei Bedarf über den Emailverteiler geschickt. Die studentischen Mitglieder schicken danach ihr Votum an einen vorher bestimmten Koordinator, der das endgültige Votum nach Ablauf einer dreitägigen Rückmeldefrist an das Dekanat meldet. Bei aufkommenden Fragen oder Diskussionsbedarf kümmert sich der Koordinator um die Rücksprache mit dem Antragssteller und die Kommunikation über den Emailverteiler.