Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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Studiengebühren wurden in NRW abgeschafft. Die Verwaltung der Studiengebühren wurde durch ein Kommission getätigt. In diese Kommission wurde über Projektanträge entschieden. Das Stimmenverhältnis war zugunsten der Studierenden. Von den Studierenden wurden Vertreter von der [[Fachschaftsvertretung]] entsannd. Diese mussten aber nicht zur Vertretung gehören.
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Die ehemals erhobenen '''Studiengebühren''' wurden in NRW abgeschafft. Zuvor wurde ihre Verwaltung der Studiengebühren durch eine [[Kommission]] getätigt, die auch über Projektanträge entschied.
  
Da durch die Studiengebühren wichtige Projekte gefördert wurden wurden diese durch Landesmittel ersätzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''SBE'') bezeichnet. Die Kommission wurde die für die Vergabe zuständig ist heißt [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''VKS''). Dies ist aus dem gleichen Stimmverhältnis wie die Vorgängerversion ausgestattet.
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Da durch die Studiengebühren wichtige Projekte gefördert wurden, wurden sie nach ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''SBE'') bezeichnet. Die [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''VKS'') ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder verantwortlich und besteht aus vier Vertretern der Professoren und fünf Vertretern der Studierenden. Somit ist sie die einzige Kommission, in der die Studierenden die Professoren überstimmen können.
  
 
[[Kategorie: Kommission]]
 
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[[Kategorie: Finanzen]]
 
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Version vom 4. April 2015, 18:14 Uhr

Vorlage:Lektorat Die ehemals erhobenen Studiengebühren wurden in NRW abgeschafft. Zuvor wurde ihre Verwaltung der Studiengebühren durch eine Kommission getätigt, die auch über Projektanträge entschied.

Da durch die Studiengebühren wichtige Projekte gefördert wurden, wurden sie nach ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) bezeichnet. Die Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel (kurz VKS) ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder verantwortlich und besteht aus vier Vertretern der Professoren und fünf Vertretern der Studierenden. Somit ist sie die einzige Kommission, in der die Studierenden die Professoren überstimmen können.