Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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Studiengebühren wurden in NRW abgeschafft. Die Verwaltung der Studiengebühren wurde durch ein Kommission getätigt. In diese Kommission wurde über Projektanträge entschieden. Das Stimmenverhältnis war zugunsten der Studierenden. Von den Studierenden wurden Vertreter von der [[Fachschaftsvertretung]] entsannd. Diese mussten aber nicht zur Vertretung gehören.
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Die ehemaligen '''Studiengebühren''' in Höhe von 500,00 Euro pro Semester wurden in NRW abgeschafft, der damals in ihnen enthaltene [[Semesterbeitrag]] wird allerdings weiterhin erhoben. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, werden sie seit ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''SBE'') bezeichnet. Die [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] (kurz ''VKS'') ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder zuständig.
 
 
Da durch die Studiengebühren wichtige Projekte gefördert wurden wurden diese durch Landesmittel ersätzt. Diese werden als [[Studienbeitragsersatzmittel]], kurs [[SBE]] bezeichnet. Die Kommission wurde die für die Vergabe zuständig ist heißt [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]], kurz [[VKS]]. Dies ist aus dem gleichen Stimmverhältnis wie die Vorgängerversion ausgestattet.
 
 
 
 
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[[Kategorie: Finanzen]]
 
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{{Geprüft|--[[Benutzer:Matthias|Matthias]] ([[Benutzer Diskussion:Matthias|Diskussion]]) 18:22, 4. Apr. 2015 (CEST)}}

Aktuelle Version vom 4. April 2015, 18:38 Uhr

Die ehemaligen Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro pro Semester wurden in NRW abgeschafft, der damals in ihnen enthaltene Semesterbeitrag wird allerdings weiterhin erhoben. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, werden sie seit ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) bezeichnet. Die Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel (kurz VKS) ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder zuständig.

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