Kassenprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Rechnungen ab >1000€ brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ein formloses Schreibe an [mailto:finanzen@asta.rwth-aachen.de finanzen@asta.rwth-aachen.de] schicken und auf die Bestätigung per Post warten.
 
Rechnungen ab >1000€ brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ein formloses Schreibe an [mailto:finanzen@asta.rwth-aachen.de finanzen@asta.rwth-aachen.de] schicken und auf die Bestätigung per Post warten.
  
Die Überweisungen haben sich an die [http://www.stud.rwth-aachen.de/satzung/finanzordnung.php Finanzordnung] zu halten
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Die Überweisungen haben sich an die [http://www.stud.rwth-aachen.de/satzung/finanzordnung.php Finanzordnung] zu halten.
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Version vom 4. Juni 2013, 08:42 Uhr

Die Kassenprüfung wird einmal im Jahr durch den AStA durchgeführt und einmal im Jahr durch einen Vertreter der Fachschaft.

Hierbei wird auf folgendes geachtet:

  • ob die Überweisungen rechtens waren

Sollte die Kasse schlecht geführt sein, so kann es passieren, dass der Fachschaft die Kasse entzogen wird.

Bisher ist es dem Finanzreferenten gelungen dieses zu vermeiden.

Rechte

Was darf über das Konto des AStAs nicht erstattet werden:

  • Alkohol
  • Pfand

Rechnungen ab >500€ benötigen 3 Vergleichsangebote, und eine formlose Begründung warum die entsprechende Buchung getätigt wurde

Rechnungen ab >1000€ brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ein formloses Schreibe an finanzen@asta.rwth-aachen.de schicken und auf die Bestätigung per Post warten.

Die Überweisungen haben sich an die Finanzordnung zu halten.