Kassenprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bisher ist es dem [[Finanzreferent]]en gelungen dieses zu vermeiden.
 
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Rechnungen ab >500€ benötigen 3 Vergleichsangebote, und eine formlose Begründung warum die entsprechende Buchung getätigt wurde
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Rechnungen ab >1000€ brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ein formloses Schreibe an [mailto:finanzen@asta.rwth-aachen.de finanzen@asta.rwth-aachen.de] schicken und auf die Bestätigung per Post warten.

Version vom 24. Mai 2013, 17:57 Uhr

Die Kassenprüfung wird einmal im Jahr durch den AStA durchgeführt und einmal im Jahr durch einen Vertreter der Fachschaft.

Hierbei wird auf folgendes geachtet:

  • ob die Überweisungen rechtens waren
  • gibt es zu jeder Überweisung eine [Kassenanweisung]]

Sollte die Kasse schlecht geführt sein, so kann es passieren, dass der Fachschaft die Kasse entzogen wird.

Bisher ist es dem Finanzreferenten gelungen dieses zu vermeiden.

Rechte

Was darf über das Konto des AStAs nicht erstattet werden:

  • Alkohol
  • Pfand

Rechnungen ab >500€ benötigen 3 Vergleichsangebote, und eine formlose Begründung warum die entsprechende Buchung getätigt wurde

Rechnungen ab >1000€ brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ein formloses Schreibe an finanzen@asta.rwth-aachen.de schicken und auf die Bestätigung per Post warten.