Jahresbeitrag bvmd: Unterschied zwischen den Versionen

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*Der [[Finanzreferent]] berechnet aus der Summe des Semesterabschlags von Wintersemester des vergangenen Jahres und dem des Sommersemesters des laufenden Jahres 3%, und überweist die an die [[bvmd]]
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[[Kategorie:Finanzen]]

Aktuelle Version vom 4. April 2015, 16:53 Uhr

Der Jahresbeitrag der bvmd entspricht 3% Einnahmen der Fachschaft Medizin über die Semesterbeiträge. Die Rechnung stellt der Finanzassistent der bvmd.

Die Regelung lautet:

  • Der AStA überweist den Semesterabschlag des Sommersemesters des laufenden Jahres
  • Der Finanzreferent berechnet aus der Summe des Semesterabschlags von Wintersemester des vergangenen Jahres und dem des Sommersemesters des laufenden Jahres 3%, und überweist die an die bvmd