Berufungskommission

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Eine Berufungskommission ist eine zeitlich begrenzte Kommission zur Besetzung einer Professur.

Besetzung

Jede Kommission steht unter der Leitung eines Professors bzw. Klinik-/Institutsleiters. Als Mitglieder sind alle drei Parteien der Fakultät vertreten: Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Vertreter. Je nach Größe der Kommission (W1,W2, W3) sind unterschiedlich viele Mitglieder in der Kommission, allerdings ist das Stimmverhältnis immer gleich: 3 Professoren, 1 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, 1 studentischer Vertreter. Kommissionen werden von unserer Seite auch mit Mitgliedern besetzt, die nicht in Fachschaftsvertretung oder -rat aktiv sind, solange der Bericht aus der Kommission auf der Fachschaftssitzung sichergestellt wird.

Ablauf

Die Eröffnung einer Kommission wird durch den Fakultätsrat auf einer Sitzung beschlossen und der Vorsitz wird gewählt. Die Professoren bestimmen ihre Vertreter aus den beiden Fachgruppen.

Terminfindung

Meistens werden die Termine der Kommission gedoodlet, sodass für alle der bestmögliche Termin gefunden werden kann und die Abstimmungsberechtigung gegeben ist, dazu muss neben der Professoren mindestens ein Vertreter aus der Gruppe der Studierenden oder der Wissenschaftlichen Mitarbeiter anwesend sein. Wenn es mal sehr schnell gehen muss, dann wird auch schon mal ein zeitnaher Termin festgelegt oder etwas im Umlaufverfahren (per Mail) entschieden.

1. Sitzung

Hier wird meist der Ausschreibungstext festgelegt und entschieden wo ausgeschrieben werden soll (Magazine, Fachgesellschaften, UKA Homepage). Für den Ausschreibungstext gibt es immer einen Standard, der als Vorlage genutzt wird. Hier muss der Titel der ausgeschriebenen Stelle festgelegt werden und welche Aufgaben die Professur beinhaltet soll. Hier kann auch ein Forschungsschwerpunkt oder die Zusammenarbeit in bestimmten Projekten (z.B.: Zentrum für seltene Erkrankungen) oder mit Kooperationspartnern (z.B. JARA Brain) festgelegt werden. Außerdem sind die Voraussetzung zur Bewerbung enthalten und ein Hinweis auf die auszufüllenden und beizulegenden Bewerbungsunterlagen (z.B. Nachweis über didaktische Fähigkeiten oder Lehrerfahrungen). Anschließend wird noch entschieden wo der Ausschreibungstext veröffentlicht werden soll, ob national oder international und auf welchen Sprachen (meist englisch).

2. Sitzung: Bewerberauswahl

Vorab werden per Mail Bewerberübersichten herumgeschickt und man kann meist im Sekretariat des Kommissionsleiters die vollständigen Bewerbungsunterlagen der Kandidaten einsehen. Auf der Sitzung selbst wird dann über die einzelnen Bewerber diskutiert und entschieden, wer zu den Probevorträgen mit anschließendem Gespräch eingeladen wird. Hier wird ein Ranking vorgenommen und eine Bewerberliste erstellt. Berücksichtigt werden hier sowohl fachliche Ausbildung (Facharzt, Weiterbildungen), Forschungsschwerpunkt (sollte zur Professur und deren Schwerpunkt passen), Drittmittel, Veröffentlichungen, Lehrleistungen.

3. Sitzung: Probevortrag

Hier sind die Bewerber einzeln zu Vortrag und Gespräch eingeladen. Jeder Bewerber hält einen wissenschaftlichen Vortrag von ca. 30 Minuten über ein Thema seiner Wahl, meist wird über die eigenen Forschungsschwerpunkte referiert. Anschließend findet eine Befragung des Bewerbers statt, von studentischer Seite wird meist eine Frage zur zukünftigen Lehre im Modellstudiengang gestellt. Die Probevorträge sind öffentlich und meist erfolgt eine Einladung an alle Interessierten. Im Anschluss an die Vorträge wird über die Kandidaten diskutiert und anschließend eine Listung vorgenommen. Es werden Gutachter bestimmt, die die Kandidaten bewerten. Diese Gutachter fertigen bis zur nächsten Sitzung umfassende Gutachten über die Eignung der Kandidaten an.

4. Sitzung: Verabschiedung der endgültigen Liste

Die Gutachten können vor der Sitzung im Sekretariat des Kommissionsleiters eingesehen werden. In der Sitzung wird endgültig über die Eignung der Kandidaten diskutiert und eine Listung vorgenommen, die dann zur Abstimmung an der Fakultätsrat geht.

Abschluss des Verfahrens

Nach der Verabschiedung der Berufungsliste durch den Fakultätsrat wird diese an das Rektorat weitergegeben und dort vom Rektor der RWTH abgesegnet (selten muss die Liste nochmal überarbeitet werden). Anschließend erfolgt der Ruf an die Bewerber. Diese verhandeln dann noch mit dem Dekanat und der Uniklinik über Vertragsbedingungen. Dies kann sich schon mal länger hinziehen (hin und wieder springt auch mal jemand ab oder es wird kein Konsens gefunden). Wenn dann alles gut gegangen ist, wird der Bewerber zum vertraglich festgehaltenen Zeitpunkt eingestellt.