Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates gehört neben der Beschlussfassung der Fakultätsordnung die Stellungnahme zum Strategie- und Entwicklungsplan der Fakultät und der Verteilung der diversen Fördergelder. Des Weiteren ist er das Beschlussfassende Organ in Berufungsverfahren und kann Gast-, Honorar- und außerplanmäßige Professuren vergeben.
  
Der '''Fakultätsrat''' ist das entscheidende Gremium der [[Fakultät]]. Hier wird entschieden, was in [[Kommission|Kommissionen]] vorbereitet wird. Vorsitzender mit beratender Funktion ist der [[Dekanat|Dekan]].
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Er besteht aus mehreren Vertretern aus den drei Gruppen der
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Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der [[Fachschaftsvertretung]] gewählt.
 
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*zwei weitere Mitarbeiter der [[Uniklinik]]
 
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==Weblinks==
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*[http://www.medizin.rwth-aachen.de/cms/Medizin/Die-Fakultaet/Organisation/~rbp/Fakultaetsrat/ offizielle Website]

Aktuelle Version vom 4. April 2015, 13:51 Uhr

Der Fakultätsrat ist das entscheidende Gremium der Fakultät. Hier wird beschlossen, was in Kommissionen vorbereitet wird.

Aufgabenbereich

Zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates gehört neben der Beschlussfassung der Fakultätsordnung die Stellungnahme zum Strategie- und Entwicklungsplan der Fakultät und der Verteilung der diversen Fördergelder. Des Weiteren ist er das Beschlussfassende Organ in Berufungsverfahren und kann Gast-, Honorar- und außerplanmäßige Professuren vergeben.

Zusammensetzung

Vorsitzender mit beratender Funktion ist der Dekan. Seine Mitglieder stellen Vertreter aus den drei Gruppen der

  • Professoren (8 Mitglieder),
  • wissenschaftlichen Mitarbeitern (3 Mitglieder) und
  • Studierenden (4 Mitglieder).

Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der Fachschaftsvertretung gewählt.

Weitere Mitgliedere mit (nur) beratender Funktion sind:

Weblinks