Der Fachschaftsrat


Der Fachschaftsrat wird jedes Jahr von der Fachschaftsvertretung gewählt. Anders als die Mitglieder der Fachschaftsvertretung hat jedes Ratsmitglied ein spezielles Aufgabengebiet. Sie berichten auf der Fachschaftssitzung über ihre Arbeit und sind nicht stimmberechtigt.

Der Fachschaftsrat besteht immer  aus einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitz und einem Referent für Finanzen und dessen Stellvertreter.

Die anderen Referate können vom Ratsvorsitz frei bestimmt werden. Es ergeben sich allerdings selten grundlegende Änderungen an den Referaten da die aktuell bestehenden sich über die letzten Jahre gut bewährt haben.

Aktuell gibt es folgende Referate:

Ratsvorsitz

Referat für Finanzen

Referate für Studium und Lehre

Referat für Öffentlichkeit

Referat für Erstsemesterarbeit

– Referat für Biomedical Engineering

– Referat für Antidiskriminierung

– Referat für Hebammenwissenschaft